Vorsorge / Fürsorge / soziale Absicherung für Unternehmer/innen ja, aber wie und in welcher Form?

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Horst Völser

Es ist Tatsache: die „sozialen Netze“ werden brüchiger. Mehr denn je ist der einzelne Bürger verpflichtet, sich um seine persönliche Situation zu kümmern, die staatlichen / öffentlichen Institutionen können den Generationenvertrag und die damit zusammenhängenden Belastungen nicht mehr garantieren.

Gerade Unternehmer und Freiberufler sind hier v.a. betroffen. Sie erhalten bei Krankheit / Arbeitsausfall keinerlei Unterstützung. Zwar sind die Standardbehandlungen in der Regel kostenlos und in Südtirol auf einem hohen Niveau erhältlich, aber die Kosten des Ausfalls im Unternehmen und die eigenen Lebenshaltungskosten bleiben trotzdem bestehen.

Daher versichern sich viele privat und geben dabei viel Geld aus – meistens sogar zu viel – und sind im schlimmsten Fall doch nicht abgedeckt. Grundsätzlich ist es so: Kleinigkeiten kosten viel und bringen wenig. Tagegeld vom ersten Tag an ist Unsinn. Wer sich keine 5 Tage Krankheit „leisten“ kann, bei dem ist bereits vorher vieles schiefgelaufen, ein längerfristiger Ausfall hingegen muss abgesichert werden.

Eine recht praktische Regel lautet:

  • Die ersten 14 Tage ohne Entgelt sind akzeptabel,
  • nach 14 Tagen müssen die „Fixspesen“ des Ersatzmitarbeiters im Unternehmen sowie der eigene Lebensunterhalt für ein Jahr gedeckt werden,
  • die langfristige Absicherung, Krankheit länger als ein Jahr, für Dauerinvalidität mit Arbeitsunfähigkeit wird Geld für den normalen Lebensunterhalt benötigt.

Dies bedeutet ganz einfach, geringe Risiken selbst tragen, große Risiken absichern. Die ersten Tage ohne Versicherungsleistung, bei geringer Invalidität keine Leistungen aber im Falle eines wirklich großen Schadens eine Absicherung, die ein finanziell problemloses Überleben ermöglicht.

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